Verkaufs- und
Lieferbedingungen
I. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von HP-Textiles erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten daher
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden
Geschäftsbedingungen, gleich ob in Gestalt von Gegenbestätigungen oder
sonstigen Formularen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene
Geschäfts- bzw. Einkaufs- und Lieferbedingungen werden nicht
Vertragsbestandteil, selbst wenn HP-Textiles ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht In der Endgegennahme von Warenlieferungen sowie in einer
Auftragserteilung liegt gleichfalls kein Einverständnis mit den
Geschäftsbedingungen des Warenlieferanten bzw. Auftraggebers. Alle
Vereinbarungen, die zwischen HP-Textiles und dem Vertragspartner zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niederzulegen. Dies gilt nicht für Abreden, welche nach
Vertragsschluss zwischen den Parteien getroffen werden.II. Angebot
und Vertragsschluss
Die Angebote von HP-Textiles sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen durch HP-Textiles und sämtliche Bestellungen erfolgen
ausschließlich schriftlich. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe des
Liefergegenstandes, zustande. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die
über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam,
wenn sie durch eine vertretungsberechtigte Person von HP-Textiles
abgegeben werden. Vertretungsberechtigt in diesem Sinne sind der
Geschäftsführer und die Generalbevollmächtigten von HP-Textiles.
III. Preise
(a) Es gelten die in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vom
HP-Textiles genannten Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(b) Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Material-, Lohn-, und/oder
sonstigen Kosten, ist HP-Textiles berechtigt, den ursprünglich
vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
(c) Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde,
ohne Verpackung ab Lager HP-Textiles. HP-Textiles ist berechtigt neben der
Umsatzsteuer die Kosten für Verpackung, Transport, Montage, Versicherung
und sonstige Nebenleistungen gesondert und zusätzlich zu berechnen. Der
Käufer trägt auch sämtliche an seinem Sitz entstehenden Gebühren, Abgaben,
Zölle und Steuern, auch wenn sie auf noch zu erlassenden Gesetzen beruhen.
Ist der Preis in ausländischer Währung zu entrichten, so ist hierdurch nur
das Zahlungsmittel bestimmt; die Höhe der Zahlung ergibt sich aus dem
Euro-Betrag, den der Besteller nach dem amtlichen Kurs am Tage des
Vertragsabschlusses zu zahlen gehabt hätte.
(d) Bei Lieferungen und Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland in
Länder außerhalb der EU hat der Käufer den steuerlich erforderlichen
Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der
Käufer unverzüglich die für Lieferungen innerhalb der BR Deutschland
anfallende Umsatzsteuer vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
(e) Bei Lieferungen und Leistungen von einem Mitgliedsstaat in einen
anderen Mitgliedsstaat der EU hat der Käufer vor der Ausführung des
Umsatzes seine USt-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die
Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Andernfalls hat der Käufer
auf die Lieferungen und Leistungen von HP-Textils zusätzlich zum
vereinbarten Kaufpreis den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu
zahlen. Bei Abrechnungen von Lieferungen und Leistungen von der BR
Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten kommt die Umsatzsteuerregelung
des jeweiligen Empfänger-Mitgliedsstaates zur Anwendung, wenn entweder der
Käufer in einem anderen EU-Land zur Umsatzsteuer registriert ist oder
HP-Textiles in diesem Empfängerland zur Umsatzsteuer registriert sind.
IV. Liefer- und Leistungszeit
(a) Liefertermine oder Lieferfristen werden schriftlich vereinbart. Sollte
eine solche Frist mündlich vereinbart worden sein, wird eine schriftliche
Bestätigung durch HP-Textiles erfolgen, bzw. seitens des Käufers eingeholt
werden. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Datum der
Auftragsbestätigung. Die vertragliche Leistungszeit ist eingehalten,
sofern HP-Textiles innerhalb der Lieferfrist die Ware an die den Transport
durchführende Person übergeben hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft
angezeigt hat.
(b) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch
HP-Textiles setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
vertraglich geschuldeten Verpflichtungen – Mitwirkungshandlungen,
Vorauszahlungen etc. - des Käufers voraus. Die Lieferfristen verlängern
sich unbeschadet der Rechte von HP-Textiles aus Verzug des Käufers um den
Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder
anderen Verträgen HP-Textiles gegenüber im Verzug ist. Dies gilt
entsprechend für Liefertermine.
(c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die HP-Textiles die geschuldete Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. , auch wenn sie bei
Lieferanten oder Unterlieferanten von HP-Textiles eintreten, - hat
HP-Textiles nicht zu vertreten, selbst wenn Fristen und Termine
verbindlich vereinbart sind. HP-Textiles ist in diesen Fällen berechtigt,
die Lieferungs- bzw. Leistungszeit um einen angemessenen Zeitraum
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht oder teilweise nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(d) Sofern die Behinderung im Sinne der Ziff. IV c länger als zwei Monate
dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
Macht HP-Textiles von ihrem Recht gemäß Ziff IV c Gebrauch, stehen dem
Käufer keine Schadensersatzansprüche zu, sofern HP-Textiles den Käufer
unverzüglich benachrichtigt und ihn von der getroffenen Entscheidung in
Kenntnis setzt. In diesem Fall sind lediglich geleistete Anzahlungen
zurück zu gewähren. Sollte HP-Textiles die Nichteinhaltung verbindlich
zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, hat der Käufer Anspruch
auf eine Verzugsendschädigung in Höhe von 2 % für jeden Monat des
vollendeten Verzuges, höchstens jedoch bis zu 5 % des Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober
Fahrlässigkeit von HP-Textiles.
(e) HP-Textiles ist zu Teillieferungen und –leistungen jederzeit
berechtigt, sofern diese im Interesse des Käufers erfolgen, für diesen
zumutbar sind oder dieser zustimmt.
(f) Die Leistungspflicht von HP-Textiles steht unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, gleich auf welchem Grunde
die Nichtbelieferung von HP-Textiles beruht.
(g) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist HP-Textiles berechtigt,
Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des
Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des
zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
V. Widerrufsrecht / Rückgabe bei Fernabsatzverträgen
Diese Belehrung entspricht dem neuen vom Gesetzgeber in Anlage 2 zu § 14
BGB-InfoV n.F. bereitgestellten Muster für eine Widerrufsbelehrung,
welches gemäß § 14 Abs. 1 BGB-InfoV n.F. den Anforderungen an eine
ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung genügt (sog. Fiktionswirkung).
Entsprechend § 357 Absatz 2 Satz 3 BGB ist eine Übernahme der
Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die
Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c
Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer
Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache.
§ 312d Abs. 4 BGB
Für Waren, die nach Kundenspezifikation konfektioniert / angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers
zugeschnitten sind, gilt kein Widerrufsrecht.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma HP-Textiles
Inh. Chr. Schniedergers
Otto-Hahn-Str. 22, D-48480 Schapen
info@hp-textiles.com
Fax: 05905-94598-74
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist.
Sie können die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie
ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben
die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist
die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden
bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
VI. Gefahrenübergang
(a) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist Erfüllungsort für die
Leistung von HP-Textiles je nach Wahl von HP-Textiles ausschließlich
Zulieferwerk oder Lager von HP-Textiles. HP-Textiles zeigt dem Käufer die
Versandbereitschaft an. Mit Zugang der Mitteilung geht die Gefahr des
zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
(b) Ist vereinbart, dass HP-Textiles die Ware an den Käufer versendet
(Schickschuld), bleibt Erfüllungsort das Zulieferwerk oder das Lager von
HP-Textiles. Vorbehaltlich der Regelung unter Ziff. V a) geht die Gefahr
spätestens bei Übergabe an den Frachtunternehmer auf den Käufer über. Der
Versand erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung grundsätzlich auf
Rechnung des Käufers, wobei HP-Textiles Versandweg und die Versandart
bestimmt. Erfolgt die Sendung frachtfrei, schuldet HP-Textiles lediglich
einen nach Art und Umfang üblichen Transport zu dem vom Käufer benannten
Ziel zu den bei Vertragsschluss herrschenden Frachtpreisen. Mehrkosten,
die aufgrund von Frachtpreiserhöhungen nach Vertragsschluss, aufgrund von
besonderen Versandwünschen oder durch Versanderschwerungen auftreten, die
nicht von HP-Textiles zu vertreten sind, hat der Käufer zu tragen.
VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen und einschließlich aller Forderungen,
die HP-Textiles aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig
zustehen, werden HP-Textiles folgende Sicherheiten gewährt.
(a) HP-Textiles behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für HP-Textiles als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von
HP-Textiles durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das
(Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf HP-Textiles übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)
Eigentum von HP-Textiles unentgeltlich. Ware, an der HP-Textiles (Mit-)
Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug
ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Käufers sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich
sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt
sicherheitshalber in vollem Umfange an HP-Textiles ab. HP-Textiles
ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die an sie abgetretenen Forderungen
für Rechnung von HP-Textiles im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesen Fällen
hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und
nach Wahl von HP-Textiles den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
(c) Die unter b) genannten Sicherheiten wird HP-Textiles auf Verlangen
nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um
mehr als 20 % übersteigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere bei Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von
HP-Textiles hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit
HP-Textiles ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, HP-Textiles die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet hierfür
der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist HP-Textiles berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware gilt – sofern nicht
zwingendes Recht entgegensteht oder HP-Textiles eine entsprechende
Erklärung abgibt – nicht als Rücktritt vom Vertrag.
VIII. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von HP-Textiles
sofort netto nach Anzeige der Versandbereitschaft ohne Abzug zahlbar.
HP-Textiles ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
HP-Textiles wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, so ist HP-Textiles
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks
und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur
Zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungs Statt angenommen. Eine Zahlung
gilt als bewirkt, wenn HP-Textiles über den Betrag in der Bundesrepublik
Deutschland frei verfügen kann. Einziehungs- und Diskontspesen, Kosten
einer Prolongation, Weiterbegebung usw. trägt der Besteller. Sofern
HP-Textiles Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers
infrage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der
Käufer seine Zahlungen einstellt oder dem Käufer andere Umstände bekannt
werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen und die
Annahme von HP-Textiles rechtfertigt, dass auf Seiten des Käufers eine
wesentliche Vermögensverschlechterung eingetreten ist, so ist HP-Textiles
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch,
sofern HP-Textiles Schecks angenommen hat. HP-Textiles ist in diesem Falle
außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder
unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen
Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.
IX. Schadensersatz
Tritt HP-Textiles oder der Käufer aus einem von dem Käufer zu vertretenden
Umstand vom Vertrag zurück oder gelangt der Vertrag aus vom Käufer zu
vertretenden Gründen nicht zur Durchführung, ist HP-Textiles berechtigt,
ohne weiteren Nachweis einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20 %
des Auftragswertes für Aufwendungen und entgangenen Gewinn zu verlangen.
HP-Textiles hat das Recht, vom Tage der Fälligkeit ab Zinsen in
banküblicher Höhe vom Käufer zu verlangen.
Dem Käufer bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder kein
Schaden entstanden ist, wie auch HP-Textiles einen höheren Schaden
nachweisen kann.
X. Mängelgewährleistung
Der Käufer hat die Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne der §§ 377,
378 BGB zu beachten. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Lieferung von
Chemikalien Stichproben zu nehmen und eine Analyse durchzuführen. Als
unverzüglich gerügt im Sinne des § 377 HGB gilt eine Frist von 10 Tagen
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
Bei Vorliegen von Sachmängeln liefert HP-Textiles nach Wahl Ersatz,
gewährt Preisnachlass oder verpflichtet sich zur Nachbesserung. Sollte
eine Nachlieferung und Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen sein, kann
der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen. Sollte der Käufer verlangen,
dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen
werden, kann HP-Textiles diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die
Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit
und Reisekosten zu den Standardsätzen von HP-Textiles zu bezahlen sind.
Änderungen in der Konstruktion und Beschaffenheit der von HP-Textiles
gelieferten Ware entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen,
die HP-Textiles oder deren Zulieferanten nach Vertragsschluss allgemein
vornehmen und die Qualitäts- und Funktionsfähigkeit des gelieferten
Produktes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
Die Vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die
Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art
aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von
Mangelfolgeschäden absichern soll.
XI. Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl
gegen HP-Textiles als auch gegen deren Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung, allerdings nur soweit, als der Ersatz von
mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die
Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von
solchen Schäden absichern soll. Diese Haftungsbeschränkung gilt im
Hinblick auf die Verletzung wesentlicher Vertragpflichten durch
HP-Textiles, bzw. deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine
Haftung von HP-Textiles, bzw. deren Hilfspersonen ausgeschlossen.
Die Haftung von HP-Textiles beschränkt sich auf die Höhe des jeweiligen
Warenwertes.
XII. Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
HP-Textiles und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lingen (Ems). Für
Rechtsstreitigkeiten mit einem Käufer, der nicht oder nur als
Minderkaufmann (ß 4 HGB) in das Handelsregister eingetragen ist, ist das
Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Käufer ansässig ist. HP-Textiles
ist jedoch berechtigt, den Besteller in Lingen (Ems) zu verklagen, wenn er
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder seinen
Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Anwendungstechnische Hinweise, Auskünfte und Angaben durch HP-Textiles
erfolgen unverbindlich, es sei denn, HP-Textiles übernimmt eine
vertragliche Beratungspflicht. Für die Beachtung behördlicher oder
gesetzlicher Vorschriften bei Verwendung der gelieferten Waren ist der
Käufer verantwortlich.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. |